Windenergie in Rotenburg (Wümme)
Planungsgrundlage
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) werden sogenannte Windvorranggebiete über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) festgelegt und ausgewiesen. Bis zum Ende 2027 muss der Landkreis hierfür mindestens 3,09% seiner Fläche zur Verfügung stellen. Das RROP (2. Änderung des RROP 2020) befindet sich momentan in Neuaufstellung.
Die aktuelle Planungsgrundlage besteht aus einem 1. Entwurf für die Änderung des RROP, welcher im September 2024 veröffentlicht wurde. Zusätzlich hat der Landkreis im November 2025 die Unterlagen für den 2. Entwurf der Änderung fertiggestellt, wodurch viele der Windvorranggebiete bestätigt wurden. Einige Projekte innerhalb dieser Windvorranggebiete werden aktuell von uns, der wpd aus Bremen, geplant. Die Rechtskraft des zweiten Entwurfs wird Ende 2026 erwartet.